<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
<rss version="2.0">
<channel>
<title><![CDATA[ RSS Feed Arbeitsrecht 2012 ]]></title>
<copyright>Verlag Dr. Otto Schmidt: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Otto Schmidt ist untersagt. All rights reserved. Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.</copyright> 
  <link>http://www.otto-schmidt.de</link> 
<description></description>
<language>de-de</language>
<image>
<title>Verlag Dr. Otto Schmidt - RSS Feed Arbeitsrecht 2012</title>
<link>http://app.otto-schmidt.de</link>
<url>http://app.otto-schmidt.de/p/layout/feedlogo_ovs.jpg</url> 
</image>
<item>
<title><![CDATA[ 
Auch Besch&auml;ftigungsgesellschaften sind zur Zahlung einer Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe verpflichtet  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31848.html</link>
<description><![CDATA[ 
Besch&auml;ftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, die nicht auf wenigstens f&uuml;nf Prozent der "Arbeitspl&auml;tze" schwerbehinderte Menschen besch&auml;ftigen, sind grds. zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Die Arbeitnehmer dieser Gesellschaften verf&uuml;gen &uuml;ber einen Arbeitsplatz i.S.v. &sect; 71 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Dem steht weder entgegen, dass sie keinen Arbeitsplatz im r&auml;umlich-gegenst&auml;ndlichen Sinn besitzen, noch der Umstand, dass sich die Besch&auml;ftigungsgesellschaften das &uuml;bernommene Personal nicht aussuchen k&ouml;nnen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 21 May 2013 10:21:27 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Schein-Handwerker haften bei Verursachung eines Schadens - wie Arbeitnehmer - nicht unbeschr&auml;nkt  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31844.html</link>
<description><![CDATA[ 
Handwerker k&ouml;nnen sich bei Verursachung eines Schadens auf die f&uuml;r Arbeitnehmer geltenden Haftungsprivilegien berufen, wenn sie tats&auml;chlich als arbeitnehmer&auml;hnliche Person oder Arbeitnehmer des gesch&auml;digten Unternehmens anzusehen sind. Daher k&ouml;nnen ihnen je nach den Umst&auml;nden des Einzelfalls und ihrer pers&ouml;nlichen Situation selbst bei grober Fahrl&auml;ssigkeit Haftungserleichterung zugutekommen, wenn ihr Verdienst in einem deutlichen Missverh&auml;ltnis zum Schadensrisiko der T&auml;tigkeit steht.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 17 May 2013 16:06:22 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Arbeitgeber d&uuml;rfen die Geh&auml;lter von au&szlig;ertariflichen Angestellten bei Unterschreitung der betriebs&uuml;blichen Arbeitszeit k&uuml;rzen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31696.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdr&uuml;cklich geregelt, so gilt die betriebs&uuml;bliche Arbeitszeit als vereinbart. Wird diese unterschritten, so darf der Arbeitgeber die Verg&uuml;tung entsprechend k&uuml;rzen. Diese Grunds&auml;tze gelten auch f&uuml;r au&szlig;ertarifliche Angestellte. Ist in ihrem Arbeitsvertrag lediglich geregelt, dass sie auch au&szlig;erhalb der betriebs&uuml;blichen Arbeitszeit t&auml;tig werden m&uuml;ssen, riskieren sie daher Gehaltseinbu&szlig;en, wenn sie die betriebs&uuml;bliche Arbeitszeit unterschreiten.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 15 May 2013 16:10:50 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Werkvertrag oder verdeckte Arbeitnehmer&uuml;berlassung? Ma&szlig;geblich sind Weisungsrecht und Eingliederung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31675.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ob "Fremdarbeiter" in einem Betrieb Erf&uuml;llungsgehilfen eines Werkunternehmers oder Leiharbeitnehmer (mit der Folge eines Equal-Pay-Anspruchs) sind, richtet sich ma&szlig;geblich nach ihrer Weisungsgebundenheit und dem Umfang der Eingliederung in die Betriebsorganisation. Fehlt es an einer abgrenzbaren Leistung, so deutet dies auf eine Arbeitnehmer&uuml;berlassung hin. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber durch seine Anweisungen den Gegenstand der zu erbringenden Leistungen &uuml;berhaupt erst bestimmt.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 15 May 2013 08:32:58 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Verzicht auf Urlaubsabgeltung m&ouml;glich - Anspruch wird von Erledigungsklausel in Vergleich erfasst  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31658.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine Regelung in einem Vergleich, wonach mit dessen Erf&uuml;llung alle Anspr&uuml;che aus dem Arbeitsverh&auml;ltnis erledigt sind, erfasst auch Urlaubsabgeltungsanspr&uuml;che des Arbeitnehmers. Zwar kann von &sect; 7 Abs. 4 BUrlG, der die Urlaubsabgeltung regelt, grds. nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden. Das gilt aber nur im Hinblick auf einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsanspr&uuml;chen ausschlie&szlig;en. Hatte der Arbeitnehmer die M&ouml;glichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, ist der Verzicht wirksam.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 14 May 2013 16:37:50 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
F&uuml;r die Freistellung der Vertrauensperson z&auml;hlen auch vor&uuml;bergehend anderweitig eingesetzte Besch&auml;ftigte mit  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31641.html</link>
<description><![CDATA[ 
Bei der Ermittlung des Schwellenwerts des &sect; 96 Abs. 4 Satz 2 SGB IX f&uuml;r die Freistellung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sind auch solche Mitarbeiter zu ber&uuml;cksichtigen, die vor&uuml;bergehend einer anderen Dienststelle zugewiesen sind (hier: Abordnung von Besch&auml;ftigten eines Bezirksamtes an ein Jobcenter). Denn eine solche Zuweisung erfolgt lediglich befristet und f&uuml;hrt nicht zu einem endg&uuml;ltigen Ausscheiden aus der Arbeitsorganisation der Dienststelle.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 13 May 2013 14:56:39 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bundesrat fordert fairere Arbeitsbedingungen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31606.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag in einer Entschlie&szlig;ung vom 3.5.2013 zu einer faireren Arbeitspolitik aufgefordert (BR-Drs. 343/13). Die L&auml;nderkammer will damit insbesondere die weitere Ausbreitung des Niedriglohnsektors stoppen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn i.H.v. mindestens 8,50 Euro brutto einzuf&uuml;hren und in der Leiharbeit der Equal-Pay-Grundsatz sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkvertr&auml;ge zu verhindern, so der Bundesrat.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 06 May 2013 15:21:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Auf eigenen Wunsch ausgeschiedene Arbeitnehmer k&ouml;nnen sich Jahre sp&auml;ter nicht auf Schriftformversto&szlig; berufen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31568.html</link>
<description><![CDATA[ 
Scheidet ein Arbeitnehmer, der unbedingt und schnell zu einem anderen Unternehmen wechseln m&ouml;chte, lediglich aufgrund eines m&uuml;ndlichen Aufhebungsvertrags aus dem Arbeitsverh&auml;ltnis aus, so kann er sich Jahre sp&auml;ter regelm&auml;&szlig;ig nicht mehr auf einen Versto&szlig; gegen die Schriftformpflicht des &sect; 623 BGB berufen. Die Berufung auf das Schriftformerfordernis ist in diesem Fall treuwidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ein neues Arbeitsverh&auml;ltnis mit einem dritten Arbeitgeber eingegangen ist.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 02 May 2013 14:54:23 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Vorlage an den EuGH: Sind deutsche Arbeitsgerichte f&uuml;r Lehrbeauftragte an Europ&auml;ischen Schulen zust&auml;ndig?  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31561.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das BAG hat dem Europ&auml;ischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Lehrbeauftragte an sog. Europ&auml;ischen Schulen mit Sitz in Deutschland vor deutschen Arbeitsgerichten eine Entfristungsklage erheben k&ouml;nnen. Die Satzung der Europ&auml;ischen Schulen sieht f&uuml;r bestimmte Streitigkeiten die ausschlie&szlig;liche Zust&auml;ndigkeit einer "Beschwerdekammer" vor. Fraglich ist, ob Lehrbeauftragte und die mit diesen geschlossenen Vereinbarungen unter diese Satzungsbestimmung fallen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 02 May 2013 11:21:20 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) gegr&uuml;ndet  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31556.html</link>
<description><![CDATA[ 
Am 29.4.2013 wurde der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) gegr&uuml;ndet. Ziel des Verbands ist eine unabh&auml;ngige und branchen&uuml;bergreifende Interessenvereinigung f&uuml;r Arbeitsrechtler in Unternehmen gegen&uuml;ber Politik und &Ouml;ffentlichkeit. Zum ersten Pr&auml;sidenten des BVAU wurde Alexander R. Zumkeller gew&auml;hlt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 15:45:26 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Zwei neue BAG-Richterinnen und ein neuer BAG-Richter  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31555.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Bundesarbeitsgericht erh&auml;lt personelle Verst&auml;rkung: Der Bundespr&auml;sident hat Margot Weber und Dr. Martina Ahrendt zu Richterinnen sowie Markus Krumbiegel zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden ihnen am 30.4.2013 im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgeh&auml;ndigt.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 15:39:24 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Neuer Mindestlohn f&uuml;r Maler und Lackierer ab dem 1.5.2013  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31546.html</link>
<description><![CDATA[ 
F&uuml;r die Besch&auml;ftigten im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab dem 1.5.2013 neue Lohnuntergrenzen. Der Mindeststundenlohn f&uuml;r gelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesl&auml;ndern wird von 12,00 auf 12,15 Euro erh&ouml;ht. F&uuml;r ungelernte Arbeitnehmer in den alten und f&uuml;r alle Arbeitnehmer in den neuen Bundesl&auml;ndern wird der Mindeststundenlohn um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro angehoben. Vom Anwendungsbereich des Tarifvertrags ausgenommen sind allerdings Fahrzeug- und Metalllackiererer, die ihren festen Arbeitsplatz in station&auml;ren Werkst&auml;tten haben.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 17:05:05 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber gegen Arbeitgeber - Auskunftsverweigerung auch nicht ohne Weiteres Indiz f&uuml;r AGG-Versto&szlig; ("Meister")  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31530.html</link>
<description><![CDATA[ 
Wer sich ohne Erfolg auf eine Stelle beworben hat, kann vom Arbeitgeber keine Auskunft dar&uuml;ber verlangen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat. Selbst die Verweigerung jeglicher Auskunft durch den Arbeitgeber stellt nicht ohne Weiteres ein Indiz f&uuml;r eine Diskriminierung dar. Ein solches Indiz, das gem. &sect; 22 AGG zu einer Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers f&uuml;hrt, liegt auch nicht in dem blo&szlig;en Hinweis des Bewerbers, Tr&auml;ger eines Diskriminierungsmerkmals zu sein (hier: Geschlecht, Alter und Herkunft).  
]]></description>
<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 09:49:02 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Katholische Kirche kann bei Austritt eines Mitarbeiters k&uuml;ndigen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31527.html</link>
<description><![CDATA[ 
Tritt ein beim Caritasverband besch&auml;ftigter Sozialp&auml;dagoge aus der katholischen Kirche aus, so rechtfertigt dies regelm&auml;&szlig;ig die K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses. Selbst wenn der Arbeitnehmer in einem Bereich eingesetzt wird, in dem keine religi&ouml;sen Inhalte vermittelt werden, handelt es sich um eine T&auml;tigkeit im sog. verk&uuml;ndungsnahen Bereich. Die Kirche kann nicht gezwungen werden, in diesem Bereich Arbeitnehmer zu besch&auml;ftigen, die sich insgesamt von der katholischen Glaubensgemeinschaft losgesagt haben.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 17:12:53 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Rechtsprechungs&auml;nderung: Au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ige Erh&ouml;hung der Beitragsbemessungsgrenze f&uuml;hrt nicht automatisch zu einer h&ouml;heren Betriebsrente  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31526.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine vor dem 1.1.2003 getroffene Versorgungsvereinbarung mit sog. "gespaltener Rentenformel" ist nicht dahingehend auszulegen, dass die Betriebsrente so zu berechnen ist, als h&auml;tte es die 2003 erfolgte au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ige Erh&ouml;hung der Beitragsbemessungsgrenze nicht gegeben. An der anderslautenden Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 wird nicht mehr festgehalten. Ein Anspruch auf Rentenerh&ouml;hung kann sich allenfalls nach den Regeln &uuml;ber die St&ouml;rung der Gesch&auml;ftsgrundlage (&sect; 313 BGB) ergeben.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 17:08:55 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Gericht lehnt einstweilige Verf&uuml;gung gegen Lehrer-Warnstreik in Berlin w&auml;hrend Abi-Pr&uuml;fungen ab  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31440.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag des Landes Berlin, den f&uuml;r den 23.4.2013 geplanten Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) durch einstweilige Verf&uuml;gung zu untersagen, zur&uuml;ckgewiesen. Das Gericht h&auml;lt den Streik nicht f&uuml;r unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Pr&uuml;fungen stark beeintr&auml;chtigt w&uuml;rden. So k&ouml;nnten etwa vertretungsweise beamtete Lehrkr&auml;fte eingesetzt werden.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 11:36:01 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Mindestlohn von 8,50 Euro f&uuml;r das Friseurhandwerk vereinbart  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31439.html</link>
<description><![CDATA[ 
Im Friseurhandwerk soll es k&uuml;nftig einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde geben. Hierauf haben sich die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverb&auml;nde im Friseurhandwerk und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 22.4.2013 geeinigt. Der Mindestlohn soll bis August 2015 in drei Stufen eingef&uuml;hrt werden, die auch die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesl&auml;ndern ber&uuml;cksichtigen. Die Tarifvertragsparteien wollen zudem den Tarifvertrag f&uuml;r allgemeinverbindlich erkl&auml;ren lassen.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 11:27:02 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Beiderseitige Antipathie kann H&ouml;he des Schmerzensgeldanspruchs wegen Mobbings mindern  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31423.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Arbeitsgericht Siegburg hat einen Arbeitgeber und dessen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer als Gesamtschuldner wegen erheblicher und vors&auml;tzlicher Verletzung des Pers&ouml;nlichkeitsrechts eines Arbeitnehmers zur Zahlung eines Schmerzensgelds i.H.v. 7.000 Euro verurteilt. Bei der Bemessung des Schmerzensgelds hat das Gericht nicht nur die Dauer und Intensit&auml;t der Verletzungshandlungen ber&uuml;cksichtigt, sondern auch, dass eine beiderseitige Antipathie zur Zuspitzung des Konflikts beigetragen hatte.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 15:50:17 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Verpflichtende Sprachenregelung f&uuml;r Arbeitsvertr&auml;ge verst&ouml;&szlig;t gegen Unionsrecht  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31362.html</link>
<description><![CDATA[ 
Eine belgische Regelung, wonach alle Arbeitsvertr&auml;ge mit Arbeitgebern, die ihren Betriebssitz in Flandern haben, auf Niederl&auml;ndisch abzufassen sind, verst&ouml;&szlig;t gegen die Freiz&uuml;gigkeit der Arbeitnehmer. Das gilt jedenfalls im Hinblick auf Arbeitsvertr&auml;ge mit grenz&uuml;berschreitendem Charakter. Die Regelung ist unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Denn sie m&uuml;sste zumindest eine &Ouml;ffnungsklausel im Hinblick auf eine andere allen Vertragsparteien gel&auml;ufige Sprache enthalten.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 14:52:25 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
EU-Parlament beschlie&szlig;t Begrenzung von Banker-Boni  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31361.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das EU-Parlament hat am 16.4.2013 ein Reformpakt zur St&auml;rkung der Banken in der EU verabschiedet. Die Neuregelungen sehen u.a. eine H&ouml;chstgrenze f&uuml;r Banker-Boni in H&ouml;he von einem Jahresgehalt bzw. maximal zwei Jahresgeh&auml;ltern vor. Das Reformpaket soll am 1.1.2014 in Kraft treten. Zuvor muss aber auch noch der EU-Ministerrat die Vorschriften formell verabschieden.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 17 Apr 2013 14:49:18 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
K&uuml;ndigung Schwerbehinderter in der Insolvenz: Integrationsamt darf Zustimmung nicht allein auf Namensliste st&uuml;tzen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31322.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Integrationsamt darf der K&uuml;ndigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter nicht schon dann zustimmen, wenn der Arbeitnehmer in der Namensliste zum Interessenausgleich aufgef&uuml;hrt ist. Erforderlich ist vielmehr die weitergehende Pr&uuml;fung, ob der Interessensausgleich der besonderen Situation von schwerbehinderten Besch&auml;ftigten Rechnung getragen hat. Der k&uuml;ndigende Insolvenzverwalter muss insoweit vortragen, nach welchen Kriterien die Sozialauswahl erfolgt ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 11:50:32 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Arbeitnehmer riskieren bei eigenen Gesch&auml;ften mit Kunden des Arbeitgebers eine fristlose K&uuml;ndigung  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31312.html</link>
<description><![CDATA[ 
Wer f&uuml;r Kunden seines Arbeitgebers auf eigene Rechnung t&auml;tig wird, riskiert eine fristlose K&uuml;ndigung wegen unerlaubter Konkurrenzt&auml;tigkeit. Denn Arbeitnehmer d&uuml;rfen im Marktbereich ihres Arbeitgebers keine eigenen Dienste und Leistungen anbieten. Eine fristlose K&uuml;ndigung kommt in einem solchen Fall selbst dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber erst Jahre sp&auml;ter von dem Vorfall erf&auml;hrt, da die Zwei-Wochen-Frist des &sect; 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erst mit Kenntnis von der Pflichtverletzung beginnt.  
]]></description>
<pubDate>Mon, 15 Apr 2013 13:50:17 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Verbot der Diskriminierung wegen "Behinderung" erfasst auch lang andauernde Krankheiten  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31292.html</link>
<description><![CDATA[ 
Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung bezieht sich nicht nur auf angeborene Behinderungen oder auf solche, die von Unf&auml;llen herr&uuml;hren. Vielmehr k&ouml;nnen auch Krankheiten eine Behinderung i.S.d. Gleichbehandlungsrichtlinie darstellen, wenn sie eine physische, geistige oder psychische Einschr&auml;nkung mit sich bringen, diese Einschr&auml;nkung von langer Dauer ist und eine volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben hindern kann. Unerheblich ist, ob die Krankheit heilbar oder unheilbar ist.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 12 Apr 2013 12:34:49 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Betriebsrat darf Koordinationsaussch&uuml;sse bilden - Keine Verletzung des Minderheitenschutzes  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31288.html</link>
<description><![CDATA[ 
Ein Betriebsrat kann in seiner Gesch&auml;ftsordnung regeln, dass Koordinationsaussch&uuml;sse gebildet werden, &uuml;ber deren Besetzung nach den Grunds&auml;tzen der Verh&auml;ltniswahl entschieden werden soll. Hierin liegt keine willk&uuml;rliche Benachteiligung der Minderheitsfraktionen im Betriebsrat. Gleiches gilt f&uuml;r eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass durch Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats Fachbeauftragte bestimmt werden k&ouml;nnen.  
]]></description>
<pubDate>Thu, 11 Apr 2013 16:48:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Arbeitnehmer machen sich bei L&ouml;schung der auf ihrem Dienst-Laptop gespeicherten Daten nicht strafbar  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31178.html</link>
<description><![CDATA[ 
Arbeitnehmer, die kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen die auf ihrem dienstlichen Laptop gespeicherten Daten l&ouml;schen, machen sich nicht wegen Datenver&auml;nderung gem. &sect; 303a Abs. 1 StGB strafbar. Da sie die Speicherung der Daten selbst unmittelbar bewirkt haben, steht ihnen grds. auch die Datenverf&uuml;gungsbefugnis zu. Das gilt jedenfalls solange, wie sie die Daten noch nicht dem Arbeitgeber ausgeh&auml;ndigt haben.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 09 Apr 2013 15:15:52 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Ab dem 1.7.2013 gelten h&ouml;here Pf&auml;ndungsfreigrenzen f&uuml;r Arbeitseinkommen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31173.html</link>
<description><![CDATA[ 
Zum 1.7.2013 werden die Pf&auml;ndungsfreigrenzen f&uuml;r Arbeitseinkommen um 1,57 Prozent erh&ouml;ht. Das ergibt sich aus der Pf&auml;ndungsfreigrenzen-Bekanntmachung, die am 8.4.2013 im Bundesgesetzblatt verk&uuml;ndet worden ist.  
]]></description>
<pubDate>Tue, 09 Apr 2013 14:00:15 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
UPS darf nicht nur in Teilzeit besch&auml;ftigen  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31133.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Betriebsrat des Paketlogistik-Unternehmens UPS durfte die Zustimmung zur Einstellung von neuen Arbeitnehmern auf Einschicht-Arbeitspl&auml;tze mit 17 Wochenstunden verweigern. UPS unterl&auml;uft mit seinem Konzept, nur Arbeitnehmer in Teilzeit zu besch&auml;ftigen, den Anspruch auf Erh&ouml;hung der Arbeitszeit nach &sect; 9 TzBfG.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 05 Apr 2013 15:15:35 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Kein tariflicher Mindestlohn f&uuml;r "Toilettenfrau"  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31132.html</link>
<description><![CDATA[ 
Der Mindestlohntarifvertrag zur Regelung der Mindestl&ouml;hne f&uuml;r gewerbliche Arbeitnehmer in der Geb&auml;udereinigung kommt nur dann f&uuml;r eine "Toilettenfrau" in Betracht, wenn sie konkret schildern und unter Beweis stellen kann, dass ihre Betriebsabteilung &uuml;berwiegend mit Reinigungsarbeiten besch&auml;ftigt wird. Lohnwucher kommt erst dann in Betracht, wenn die Arbeitsverg&uuml;tung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig &uuml;blicherweise gezahlten Entgelts erreicht.  
]]></description>
<pubDate>Fri, 05 Apr 2013 14:40:05 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Angespanntes Arbeitsklima rechtfertigt noch keinen Mobbing-Vorwurf  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31030.html</link>
<description><![CDATA[ 
Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Kollegen oder Vorgesetzte. Hierf&uuml;r ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig. Eine l&auml;nger andauernde Konfliktsituation reicht hierf&uuml;r grds. ebenso wenig aus wie eine - vom Direktionsrecht gedeckte - Zuweisung unliebsamer T&auml;tigkeiten oder drastische Kritik des Vorgesetzten.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 13:46:51 +0200</pubDate>
</item><item>
<title><![CDATA[ 
Keine Altersdiskriminierung: Bei Sozialplanabfindungen darf zwischen rentenfernen und -nahen Arbeitnehmern differenziert werden  
]]></title>
<link>http://app.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/31018.html</link>
<description><![CDATA[ 
Die Betriebsparteien d&uuml;rfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen ber&uuml;cksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen k&ouml;nnen. Eine damit verbundene Differenzierung zwischen rentenfernen und rentennahen Arbeitnehmern stellt keine unzul&auml;ssige Altersdiskriminierung dar und verst&ouml;&szlig;t auch nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus &sect; 75 Abs. 1 BetrVG.  
]]></description>
<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 09:39:54 +0200</pubDate>
</item>
</channel>
</rss>